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©opyright / disclaimer Impressum

 

                            ALLGEMEINE  GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

     §1.

          Allgemeines

       1.1

          Die nachstehenden, allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Service- Verkaufs- und

          Liefergeschäfte der Firma PC SERVICE NETZWERKTECHNIK FRANK BUJACK.

    Entgegenstehende Bedingungen des Käufers haben nur Geltung, wenn sie ausdrücklich

    schriftlich vereinbart sind. Zu ihrem Ausschluß bedarf es ansonsten keines ausdrücklichen

    Widerspruchs unsererseits.

    1.2  Alle Nebenabsprachen und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit

    unserer schriftlichen Bestätigung

     

    1.3  Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird davon

    der übrige Vertrag und die anderen Bestimmungen nicht berührt.

     §2.

          Angebote

       2.1

          Unsere Angebote sind bis zum Vertragsabschluß freibleibend.

       2.2

          Bei Kalkulations- oder Druckfehlern im Angebot, behalten wir uns das Recht der

          Berichtigung vor.

     §3.

          Vertragsabschluß

       3.1

          Der Besteller ist an seinen Vertragsantrag 3 Wochen gebunden.

       3.2

          Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn wir die Annahme der Bestellung innerhalb

          dieser Frist bestätigt oder die Lieferung ausgeführt haben.

       3.3

          Bei Stornierung des Auftrages seitens des Bestellers erheben wir Storniergebühren

          von 20% des Bestellwertes, mindestens jedoch 50,00 DM.

     §4.

          Preise, Versand, Gefahrenübergang

       4.1

          An vertraglich vereinbarte Preise für unsere Lieferungen sind wir 4 Monate

          gebunden. Bei später vereinbartem Liefertermin, oder wenn der Besteller zu dem in

          §24 des AGB-Gesetz erwähnten Personenkreis gehört, liefern wir zu unserem am

          Tage des Gefahrenüberganges geltenden Preisen ohne vorherige Benachrichtigung

          des Bestellers.

       4.2

          Der Versand (einschl. etwaiger Rücksendungen) erfolgt - außer bei schriftlich

          vereinbarter frachtfreier Lieferung - auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Er

          erfolgt ab (an) Firmensitz Dachau, Josef-Seliger-Str. 28.

       4.3

          Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur

          oder Frachtführer auf den Besteller über.

       4.4

          Versicherungen gegen Schäden jeder Art werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des

          Bestellers und auf dessen Kosten vorgenommen.

     §5.

          Lieferzeit

       5.1

          Von uns angegebene Lieferfristen und Termine gelten nur als verbindlich, wenn sie

          von uns schriftlich bestätigt wurden.

       5.2

          Lieferfristen beginnen mit dem Ausstellungstag der Bestätigung. Sie gelten als

          eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware unser Werk verlassen hat, oder

          die Versandbereitschaft der Ware dem Besteller gemeldet ist.

       5.3

          Überschreiten wir die vereinbarte Lieferfrist, so hat der Besteller das Recht, uns

          mittels eines eingeschriebenen Briefes eine Nachfrist von 3 Wochen zu setzen und

          nach Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatz wegen Nichterfüllung

          steht dem Auftraggeber nur in dem Falle zu, daß wir die Verzögerung vorsätzlich

          oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.

       5.4

          Sollten wir auch behördliche Anordnungen oder Maßnahmen, höhere Gewalt, Streik,

          Aussperrung, Verkehrsstörung oder aufgrund von Lieferschwierigkeiten unserer

          Zulieferfirmen an der Termingerechten Lieferung gehindert sein, verlängert sich die

          Lieferfrist bzw. der Liefertermin um die Dauer dieser Störungen. Wird die

          Behinderung in absehbarer Zeit nicht wegfallen, sind wir berechtigt, die Lieferung

          einzuschränken, einzustellen oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten,

          ohne daß dem Besteller ein Anspruch auf Nachlieferung oder Schadenersatz zusteht.

          In einem solchen Fall sind wir verpflichtet den Besteller unverzüglich zu

          unterrichten. Dem Besteller steht im Falle einer Teillieferung das Recht zu, vom

          gesamten Vertrag zurückzutreten, wenn die Teillieferung für ihn wertlos ist.

     §6.

          Gewährleistung

       6.1

          Etwaige Beanstandungen unserer Ware können, soweit der Mangel offensichtlich ist,

          nur innerhalb von 2 Wochen nach Ablieferung, andere Mängel nur innerhalb von 6

          Monaten nach Ablieferung (bzw. nur innerhalb einer etwaigen Garantiefrist) geltend

          gemacht werden. Hierbei ist die Schriftform zwingend. Zum Nachweis von

          Gewährleistungsansprüchen bzw. Garantieansprüchen ist der Besteller verpflichtet,

          den Garantienachweis zusammen mit der Rechnung bei Geltendmachung vorzulegen.

       6.2

          Rücksendungen an uns haben frei Haus und versichert zu erfolgen. Bei unfreien

          Rücksendungen können wir die Annahme verweigern. Rücksendungen, die nicht

          direkt vom Besteller aufgegeben wurden (z.B. von einem Endkunden), werden von

          uns nicht angenommen. Berechtigte Rücksendungen werden dem Besteller frei Haus

          zurückgesandt (innerhalb der BRD). Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht mit

          Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer auf den Besteller über.

       6.3

          Bei berechtigten Beanstandungen haben wir nach unserer Wahl das Recht zur

          Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

       6.4

          Erst nach zweimaligem Fehlschlag kann der Besteller Herabsetzung der Vergütung

          oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen.

       6.5

          Schadenersatzansprüche - insbesondere auch für Mangelfolgeschäden - können uns

          nur geltend gemacht werden, wenn der eventuelle Schaden auf einer vorsätzlichen

          oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung unsererseits beruht.

     §7.

          Zahlung, Verzug, Aufrechnung

       7.1

          Sämtliche Rechnungsbeträge sind sofort bei Erhalt der Lieferung ohne jeglichen

          Abzug zu zahlen, es sei denn, es wurden schriftlich andere Zahlungsmodalitäten

          vereinbart.

       7.2

          Im Falle eines Zahlungsverzugs werden Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem

          Diskontsatz der Deutschen Bundesbank fällig. Gegenüber Kaufleuten werden ab

          Erhalt der Ware bzw. ab eventuell vereinbartem Fälligkeitstag Fälligkeitszinsen in

          gleicher Höhe erhoben, soweit ein beiderseitiges Handelsgeschäft vorliegt.

       7.3

          Unsere Forderungen werden - auch bei Stundung - sofort fällig, sobald der Besteller

          mit der Erfüllung einer oder mehrer Verbindlichkeiten in Verzug gerät, Wechsel oder

          Schecks zu Protest gehen, der Besteller die Zahlungen einstellt, überschuldet ist,

          über sein Vermögen, ein Vergleichs- oder Konkursverfahren beauftragt oder eröffnet,

          bzw. mangels Masse die Eröffnung abgelehnt wurde. Wir sind berechtigt, in den

          oben genannten Fällen Vorbehaltsware zurückzufordern und von dem Vertrag

          zurückzutreten.

       7.4

          Wechsel werden nur nach Absprache hingenommen. Wechselkosten und

          Diskontspesen gehen zu Lasten des Kunden.

       7.5

          Der Käufer kann gegeüber unseren Forderungen nur dann die Aufrechnung erklären,

          wenn er eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderung hat.

       7.6

          Wir behalten uns das uneingeschränkte Recht zu Abtretung unserer Forderungen an

          Dritte vor.

       7.7

          Ergeben sich nach Vertragsabschluß begründete Bedenken hinsichtlich der

          Kreditwürdigkeit des Bestellers oder seiner wirtschaftlichen Verhältnisse, so steht

          uns das Recht zu, nach unserer Wahl Vorkasse oder Sichereheitsleistungen innerhalb

          einer Woche vom Besteller zu verlangen. Wir haben auch wahlweise das Recht, die

          Ausführung des Auftrages zu unterbrechen und sofortige Abrechnung zu verlangen. Im

          Weigerungsfall sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle

          steht dem Auftraggeber ein Schadenersatz nicht zu.

     §8.

          Eigentumsvorbehalt

       8.1

          Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Zahlung aller

          Forderungen aus der Geschäftsverbindung der Parteien vor, und zwar auch soweit,

          als es sich um Forderungen aus früheren Lieferungen handelt. Der Besteller darf über

          die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände nur soweit verfügen, als sie im

          ordnungsgemäßen Geschäftsgang verarbeitet, eingebaut oder weiter veräußert

          werden sollen.

       8.2

          Die Be- oder Verarbeitung von Vorbehaltsware erfolgt für uns, ohne uns zu

          verpflichten.

       8.3

          Im Falle einer Weiterveräußerung der Ware tritt der Besteller schon jetzt seine

          Ansprüche an uns ab. Wir sind berechtigt und der Besteller ist auf unser Verlangen

          verpflichtet, dem Kunden die Abtretung schriftlich anzuzeigen. Gegebenenfalls hat

          der Besteller auch im Wege des verlängerten Eigentumsvorbehalts uns das Eigentum

          an den Gegenständen gegenüber seinen Kunden vorzubehalten.

       8.4

          Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gepfändet, hat der Besteller uns

          sofort und umfassend zu unterrichten und dem Dritten auf unsere Rechte aufmerksam

          zu machen, sowie uns die zu unserer Intervention nötigen Unterlagen zur Verfügung

          zu stellen. Die durch unsere Intervention entstehenden Kosten gehen zu lasten des

          Bestellers.

     §9.

          Erfüllungsort, Gerichtsstand

        9.1

          Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile der Sitz unserer gewerblichen

          Niederlassung in Freiburg. Das gilt auch für alle sich aus Wechsel und Scheck

          ergebenden Verpflichtungen.