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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§1.
Allgemeines
1.1
Die nachstehenden, allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Service- Verkaufs- und
Liefergeschäfte der Firma PC SERVICE NETZWERKTECHNIK FRANK BUJACK.
Entgegenstehende Bedingungen des Käufers haben nur Geltung, wenn sie ausdrücklich
schriftlich vereinbart sind. Zu ihrem Ausschluß bedarf es ansonsten keines ausdrücklichen
Widerspruchs unsererseits.
1.2 Alle Nebenabsprachen und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit
unserer schriftlichen Bestätigung
1.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird davon
der übrige Vertrag und die anderen Bestimmungen nicht berührt.
§2.
Angebote
2.1
Unsere Angebote sind bis zum Vertragsabschluß freibleibend.
2.2
Bei Kalkulations- oder Druckfehlern im Angebot, behalten wir uns das Recht der
Berichtigung vor.
§3.
Vertragsabschluß
3.1
Der Besteller ist an seinen Vertragsantrag 3 Wochen gebunden.
3.2
Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn wir die Annahme der Bestellung innerhalb
dieser Frist bestätigt oder die Lieferung ausgeführt haben.
3.3
Bei Stornierung des Auftrages seitens des Bestellers erheben wir Storniergebühren
von 20% des Bestellwertes, mindestens jedoch 50,00 DM.
§4.
Preise, Versand, Gefahrenübergang
4.1
An vertraglich vereinbarte Preise für unsere Lieferungen sind wir 4 Monate
gebunden. Bei später vereinbartem Liefertermin, oder wenn der Besteller zu dem in
§24 des AGB-Gesetz erwähnten Personenkreis gehört, liefern wir zu unserem am
Tage des Gefahrenüberganges geltenden Preisen ohne vorherige Benachrichtigung
des Bestellers.
4.2
Der Versand (einschl. etwaiger Rücksendungen) erfolgt - außer bei schriftlich
vereinbarter frachtfreier Lieferung - auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Er
erfolgt ab (an) Firmensitz Dachau, Josef-Seliger-Str. 28.
4.3
Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur
oder Frachtführer auf den Besteller über.
4.4
Versicherungen gegen Schäden jeder Art werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des
Bestellers und auf dessen Kosten vorgenommen.
§5.
Lieferzeit
5.1
Von uns angegebene Lieferfristen und Termine gelten nur als verbindlich, wenn sie
von uns schriftlich bestätigt wurden.
5.2
Lieferfristen beginnen mit dem Ausstellungstag der Bestätigung. Sie gelten als
eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware unser Werk verlassen hat, oder
die Versandbereitschaft der Ware dem Besteller gemeldet ist.
5.3
Überschreiten wir die vereinbarte Lieferfrist, so hat der Besteller das Recht, uns
mittels eines eingeschriebenen Briefes eine Nachfrist von 3 Wochen zu setzen und
nach Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatz wegen Nichterfüllung
steht dem Auftraggeber nur in dem Falle zu, daß wir die Verzögerung vorsätzlich
oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.
5.4
Sollten wir auch behördliche Anordnungen oder Maßnahmen, höhere Gewalt, Streik,
Aussperrung, Verkehrsstörung oder aufgrund von Lieferschwierigkeiten unserer
Zulieferfirmen an der Termingerechten Lieferung gehindert sein, verlängert sich die
Lieferfrist bzw. der Liefertermin um die Dauer dieser Störungen. Wird die
Behinderung in absehbarer Zeit nicht wegfallen, sind wir berechtigt, die Lieferung
einzuschränken, einzustellen oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten,
ohne daß dem Besteller ein Anspruch auf Nachlieferung oder Schadenersatz zusteht.
In einem solchen Fall sind wir verpflichtet den Besteller unverzüglich zu
unterrichten. Dem Besteller steht im Falle einer Teillieferung das Recht zu, vom
gesamten Vertrag zurückzutreten, wenn die Teillieferung für ihn wertlos ist.
§6.
Gewährleistung
6.1
Etwaige Beanstandungen unserer Ware können, soweit der Mangel offensichtlich ist,
nur innerhalb von 2 Wochen nach Ablieferung, andere Mängel nur innerhalb von 6
Monaten nach Ablieferung (bzw. nur innerhalb einer etwaigen Garantiefrist) geltend
gemacht werden. Hierbei ist die Schriftform zwingend. Zum Nachweis von
Gewährleistungsansprüchen bzw. Garantieansprüchen ist der Besteller verpflichtet,
den Garantienachweis zusammen mit der Rechnung bei Geltendmachung vorzulegen.
6.2
Rücksendungen an uns haben frei Haus und versichert zu erfolgen. Bei unfreien
Rücksendungen können wir die Annahme verweigern. Rücksendungen, die nicht
direkt vom Besteller aufgegeben wurden (z.B. von einem Endkunden), werden von
uns nicht angenommen. Berechtigte Rücksendungen werden dem Besteller frei Haus
zurückgesandt (innerhalb der BRD). Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht mit
Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer auf den Besteller über.
6.3
Bei berechtigten Beanstandungen haben wir nach unserer Wahl das Recht zur
Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
6.4
Erst nach zweimaligem Fehlschlag kann der Besteller Herabsetzung der Vergütung
oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen.
6.5
Schadenersatzansprüche - insbesondere auch für Mangelfolgeschäden - können uns
nur geltend gemacht werden, wenn der eventuelle Schaden auf einer vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung unsererseits beruht.
§7.
Zahlung, Verzug, Aufrechnung
7.1
Sämtliche Rechnungsbeträge sind sofort bei Erhalt der Lieferung ohne jeglichen
Abzug zu zahlen, es sei denn, es wurden schriftlich andere Zahlungsmodalitäten
vereinbart.
7.2
Im Falle eines Zahlungsverzugs werden Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank fällig. Gegenüber Kaufleuten werden ab
Erhalt der Ware bzw. ab eventuell vereinbartem Fälligkeitstag Fälligkeitszinsen in
gleicher Höhe erhoben, soweit ein beiderseitiges Handelsgeschäft vorliegt.
7.3
Unsere Forderungen werden - auch bei Stundung - sofort fällig, sobald der Besteller
mit der Erfüllung einer oder mehrer Verbindlichkeiten in Verzug gerät, Wechsel oder
Schecks zu Protest gehen, der Besteller die Zahlungen einstellt, überschuldet ist,
über sein Vermögen, ein Vergleichs- oder Konkursverfahren beauftragt oder eröffnet,
bzw. mangels Masse die Eröffnung abgelehnt wurde. Wir sind berechtigt, in den
oben genannten Fällen Vorbehaltsware zurückzufordern und von dem Vertrag
zurückzutreten.
7.4
Wechsel werden nur nach Absprache hingenommen. Wechselkosten und
Diskontspesen gehen zu Lasten des Kunden.
7.5
Der Käufer kann gegeüber unseren Forderungen nur dann die Aufrechnung erklären,
wenn er eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderung hat.
7.6
Wir behalten uns das uneingeschränkte Recht zu Abtretung unserer Forderungen an
Dritte vor.
7.7
Ergeben sich nach Vertragsabschluß begründete Bedenken hinsichtlich der
Kreditwürdigkeit des Bestellers oder seiner wirtschaftlichen Verhältnisse, so steht
uns das Recht zu, nach unserer Wahl Vorkasse oder Sichereheitsleistungen innerhalb
einer Woche vom Besteller zu verlangen. Wir haben auch wahlweise das Recht, die
Ausführung des Auftrages zu unterbrechen und sofortige Abrechnung zu verlangen. Im
Weigerungsfall sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle
steht dem Auftraggeber ein Schadenersatz nicht zu.
§8.
Eigentumsvorbehalt
8.1
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Zahlung aller
Forderungen aus der Geschäftsverbindung der Parteien vor, und zwar auch soweit,
als es sich um Forderungen aus früheren Lieferungen handelt. Der Besteller darf über
die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände nur soweit verfügen, als sie im
ordnungsgemäßen Geschäftsgang verarbeitet, eingebaut oder weiter veräußert
werden sollen.
8.2
Die Be- oder Verarbeitung von Vorbehaltsware erfolgt für uns, ohne uns zu
verpflichten.
8.3
Im Falle einer Weiterveräußerung der Ware tritt der Besteller schon jetzt seine
Ansprüche an uns ab. Wir sind berechtigt und der Besteller ist auf unser Verlangen
verpflichtet, dem Kunden die Abtretung schriftlich anzuzeigen. Gegebenenfalls hat
der Besteller auch im Wege des verlängerten Eigentumsvorbehalts uns das Eigentum
an den Gegenständen gegenüber seinen Kunden vorzubehalten.
8.4
Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gepfändet, hat der Besteller uns
sofort und umfassend zu unterrichten und dem Dritten auf unsere Rechte aufmerksam
zu machen, sowie uns die zu unserer Intervention nötigen Unterlagen zur Verfügung
zu stellen. Die durch unsere Intervention entstehenden Kosten gehen zu lasten des
Bestellers.
§9.
Erfüllungsort, Gerichtsstand
9.1
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile der Sitz unserer gewerblichen
Niederlassung in Freiburg. Das gilt auch für alle sich aus Wechsel und Scheck
ergebenden Verpflichtungen.
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